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4. April 2026

Due Diligence beim Immobilienkauf: Die 4-Phasen-Checkliste für systematische Käufer

Was können Sie selbst prüfen, was kostet nichts — und ab wann brauchen Sie einen Profi? Due Diligence beim Immobilienkauf folgt einer klaren Reihenfolge. Mit DACH-Checkliste.

Ein Grundbuchauszug um €15 hätte gereicht. Käufer Martin W. aus Wiener Neustadt ließ sich stattdessen vom frisch renovierten Bad überzeugen, beauftragte einen Gutachter für €780, holte ein Finanzierungsangebot ein — und entdeckte erst beim Notartermin das eingetragene Wohnrecht zugunsten der Vorbesitzerin. Kaufvertrag geplatzt, Gutachterkosten verloren.

Studien zeigen, dass bis zu 40 % der Käufer versteckte Mängel erst nach dem Kauf entdecken — von technischen Defekten bis zu rechtlichen Altlasten. Die fünf Risikofelder beim Immobilienkauf haben wir bereits analysiert. Dieser Artikel geht einen Schritt weiter: Nicht was Sie prüfen sollten, sondern in welcher Reihenfolge. Denn die Reihenfolge entscheidet, ob Sie €15 oder €5.000 ausgeben, bevor ein Dealbreaker sichtbar wird.

Das Prinzip: kostenlose Prüfungen zuerst, kostenpflichtige Profis erst, wenn die Gratischecks kein Ausschlusskriterium ergeben haben. Vier Phasen, aufeinander aufbauend.

Phase 1 — Kostenlose Selbstprüfung: Was jeder Käufer vor dem Angebot klären kann

Alle Schritte in dieser Phase kosten wenig oder nichts. Trotzdem filtern sie die häufigsten Dealbreaker heraus.

Grundbuchauszug — das erste Dokument

In Österreich ist der Grundbuchauszug innerhalb von Minuten als PDF verfügbar: €9–18 über auszug.at oder easygrund.at. Was dort im C-Blatt steht — Pfandrechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte — entscheidet, ob sich jede weitere Prüfung lohnt. Wie Sie das C-Blatt systematisch lesen, erklärt unser Grundbuch-Artikel mit Drei-Warnstufen-System.

In Deutschland kostet der Auszug beim Grundbuchamt rund €10, setzt aber ein „berechtigtes Interesse" voraus. Zusätzlich — und das übersehen viele Käufer — existiert in Deutschland das Baulastenverzeichnis beim Bauordnungsamt: ein separates Register, das der Notar nicht prüft. Kosten: €30–90. Ausnahme: Bayern führt Baulasten seit 1994 im Grundbuch selbst.

In der Schweiz läuft das über das kantonale Grundbuchamt — Kosten CHF 20–45, Verfahren und Fristen variieren je Kanton erheblich.

Energieausweis — nicht nur die Farbe zählt

Der Verkäufer muss den Energieausweis vorlegen. In Österreich ist es immer ein Bedarfsausweis. In Deutschland existieren zwei Varianten: Verbrauchs- und Bedarfsausweis — der Verbrauchsausweis kann die tatsächliche Energieeffizienz um rund 25 % beschönigen. Was jede Energieklasse Käufer konkret an Heizkosten, Sanierung und Wiederverkaufswert kostet, rechnet unser Energieausweis-Guide durch.

Öffentliche Register und Kartendienste

Drei Gratisquellen, die kaum ein Käufer nutzt:

  • Flächenwidmungsplan (AT) bzw. Bebauungsplan (DE): Beim Gemeindeamt oder über Landes-GIS-Portale. Zeigt geplante Infrastruktur, Umwidmungen, Bauhöhenbeschränkungen — alles, was den Wert in fünf Jahren beeinflusst.
  • Hochwasserkarten: HORA (hora.gv.at) in Österreich, Gefahrenhinweiskarten der Bundesländer in Deutschland, naturgefahren.ch in der Schweiz. Wer in einer HQ30-Zone kauft, zahlt massive Versicherungsaufschläge — oder bekommt gar keine Deckung.
  • Altlasten: In Österreich seit Jänner 2025 über das Altlasten-Portal des Umweltbundesamts (altlasten.gv.at) abrufbar — die frühere Verdachtsflächenabfrage wurde durch eine neue Flächenabfrage ersetzt, da die Rechtskategorie der Verdachtsflächen mit der Altlastensanierungsgesetz-Novelle 2025 abgeschafft wurde. In Deutschland: Altlastenkataster der Bundesländer, viele online verfügbar.

Eigentumswohnungen: Gemeinschaftsunterlagen anfordern

Wer eine Wohnung kauft, kauft immer auch anteilig das Gebäude. Vor dem Angebot anfordern:

  • Österreich: Wohnungseigentumsvertrag, Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten drei Jahre, aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage, geplante Sonderumlagen.
  • Deutschland: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, WEG-Protokolle (drei Jahre), Hausgeldabrechnung.
  • Schweiz: Begründungsakt des Stockwerkeigentums, Reglemente der Stockwerkeigentümergemeinschaft, aktueller Stand des Erneuerungsfonds. Kantonal unterschiedlich geregelt — Anforderungen vorab mit dem Notar klären.

Niedrige Rücklage bei sichtbarem Sanierungsbedarf am Gebäude ist ein Warnsignal, das Sie ohne einen einzigen Euro Gutachterkosten erkennen können.

Filterregel nach Phase 1: Ergibt sich ein klares Ausschlusskriterium — eingetragenes Wohnrecht, fehlende Benützungsbewilligung, Altlastenverdacht, nicht versicherbare Hochwasserlage — stoppen Sie hier. Kein Geld ausgegeben, keine Verpflichtung eingegangen.

Phase 2 — Technische Prüfung: Wann lohnt sich ein Baugutachter?

Phase 1 hat keine roten Flaggen ergeben? Dann lohnt sich bei Objekten über €200.000 Kaufpreis oder Baujahr vor 1980 fast immer eine technische Begutachtung.

Die Kostenrechnung

Ein Baugutachter prüft, was bei der normalen Besichtigung unsichtbar bleibt: Dachkonstruktion, Feuchtigkeit in Kellerwänden, Elektrik, Heizungsanlage, Fensterdichtungen. In Österreich kostet eine fokussierte Zustandsbeurteilung €500–800 (Stundensatz €130–155, ca. vier Stunden); ein ausführliches schriftliches Gutachten liegt höher bei €1.000–3.000. In Deutschland liegt ein fokussierter Bericht im mittleren vierstelligen Bereich.

Die Gegenrechnung: typische Sanierungskosten bei übersehenen Mängeln liegen bei €15.000–80.000. Ein Gutachten, das einen verdeckten Dachschaden aufdeckt, hat sich in einer Stunde refinanziert.

Bei Eigentumswohnungen: Das Gebäude zählt

Nicht nur die eigene Wohnung begutachten lassen — der Zustand der Gemeinschaftsflächen (Fassade, Stiegenhaus, Dach, Leitungen) bestimmt die Sonderumlagen der nächsten Jahre. Wer die Protokolle aus Phase 1 mit dem Gebäudezustand abgleicht, erkennt Sanierungsstau, bevor er zur Rechnung wird.

Filterregel nach Phase 2: Hat das Gutachten keine größeren Mängel aufgedeckt — oder sind die Sanierungskosten im Kaufpreis verhandelbar? Dann weiter zu Phase 3. Deckt es strukturelle Schäden auf, die den Rahmen sprengen, ist jetzt der günstigste Ausstiegszeitpunkt.

Phase 3 — Rechtliche Prüfung: Was der Notar prüft — und was nicht

Ein verbreiteter Irrtum: Der Notar vertritt die Interessen des Käufers. Tatsächlich ist der Notar in Österreich und Deutschland eine neutrale Instanz, die den Vertrag beurkundet — kein Anwalt des Käufers.

Was der Notar nicht prüft

Das Baulastenverzeichnis in Deutschland — ein eigenständiges Register beim Bauordnungsamt — liegt vollständig außerhalb des notariellen Aufgabenbereichs. In Österreich gilt dasselbe für die Benützungsbewilligung: Fehlt sie, geht die Pflicht zur Nachholung auf den Käufer über, ohne dass der Notar darauf hinweisen muss. In beiden Ländern prüft der Notar weder technischen Zustand noch Umweltrisiken noch die Übereinstimmung mit genehmigten Bauplänen.

Was die anwaltliche Vertragsprüfung abdecken sollte

Kosten: €1.000–3.000 in AT/DE. Was die Vertragsprüfung sicherstellt:

  • Lastenfreistellungsklausel: Der Vertrag muss regeln, dass bestehende Belastungen vor oder bei Übergabe gelöscht werden.
  • Treuhandabwicklung (AT): Der Kaufpreis gehört auf ein Notartreuhandkonto, nicht direkt an den Verkäufer — warum das entscheidend ist, erklärt unser Grundbuch-Artikel.
  • Auflassungsvormerkung (DE): Die Vormerkung in Abteilung II des Grundbuchs sichert den Käufer im Übergangszeitraum bis zur Eintragung. Muss vor Zahlung des Kaufpreises eingetragen sein.
  • Benützungsbewilligung (AT): Wer trägt die Pflicht, falls sie fehlt? Muss vertraglich geregelt sein.

Zeitfenster nutzen: Gebührenbefreiung bis 30. Juni 2026 (AT)

Zeitkritisch für Käufer von Eigenheimen: Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %) und Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 % des Kreditbetrags) entfallen derzeit bei Nachweis eines dringenden Wohnbedürfnisses (§ 25a GGG) — das heißt: Die Immobilie wird zum Hauptwohnsitz und der bisherige Hauptwohnsitz wird aufgegeben. Die Befreiung gilt je Bemessungsgrundlage bis €500.000 (Kaufpreis bzw. Kreditbetrag) und nur bei einem Gesamtkaufpreis unter €2 Mio. — wenn der Antrag bis 1. Juli 2026 beim Grundbuch einlangt.

Rechenbeispiel bei €400.000 Kaufpreis und €320.000 Kredit: €4.400 Eintragungsgebühr plus €3.840 Pfandrecht = €8.240 Ersparnis. Wer diese Frist versäumt, zahlt sie ab dem nächsten Tag in voller Höhe. Quelle: BMJ Österreich, bestätigt durch WKO.

Filterregel nach Phase 3: Kaufvertrag geprüft, keine rechtlichen Hürden, Lastenfreistellung gesichert? Dann steht der finanziellen Gesamtrechnung nichts mehr im Weg.

Phase 4 — Finanzielle Prüfung: Alle Zahlen zusammenführen

Erst wenn Phasen 1 bis 3 kein Ausschlusskriterium ergeben haben, lohnt sich die vollständige Kalkulation. Jetzt fließen alle Erkenntnisse in ein Modell:

Wer dabei vergisst, die Sonderumlage aus Phase 1 oder den Sanierungsbedarf aus Phase 2 einzurechnen, unterschätzt den Kapitalbedarf schnell um €10.000–15.000. Einzelne Tabellen in Excel werden fehleranfällig, sobald mehr als zwei Szenarien verglichen werden. Windfang führt alle Kostenschichten in einem Modell zusammen, sodass Sie nicht für jede Region eigene Tabellen pflegen müssen.

DACH-Unterschiede auf einen Blick

PrüfpunktÖsterreichDeutschlandSchweiz
Grundbuchauszug€9–18, sofort online~€10, berechtigtes InteresseCHF 20–45, kantonal
Separates Baulasten-RegisterNeinJa (Bauordnungsamt, €30–90; Bayern: im Grundbuch)Nein
Benützungsbewilligung prüfenJa — KäuferpflichtNein (Baugenehmigung + Gebrauchsabnahme)Kantonal verschieden
Energieausweis-TypNur BedarfsausweisVerbrauchs- ODER BedarfsausweisGEAK (zweidimensional)
NotarrolleNeutral, TreuhandpflichtNeutral, AuflassungsvormerkungKantonal verschieden
Gebührenbefreiung (aktuell)Bis 30.06.2026 bei dringendem Wohnbedürfnis

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine vollständige Due Diligence beim Immobilienkauf?

Phase 1 (Selbstprüfung) kostet unter €50. Mit technischem Gutachten (Phase 2) und anwaltlicher Vertragsprüfung (Phase 3): insgesamt €2.000–5.000 in Österreich, im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich in Deutschland. Bezogen auf einen Kaufpreis von €400.000 sind das 0,5–1,3 % — die günstigste Versicherung gegen verdeckte Risiken.

Was prüft der Notar beim Hauskauf — und was nicht?

Der Notar beurkundet den Vertrag und wickelt die Grundbucheintragung ab. Er prüft weder den technischen Zustand noch Umweltrisiken, noch das Baulastenverzeichnis (DE) oder die Benützungsbewilligung (AT). Diese Punkte muss der Käufer selbst oder über einen Anwalt abklären.

Wann ist ein Gutachter beim Immobilienkauf verzichtbar?

Bei Neubauten mit Baumängelversicherung, Käufen vom Bauträger mit Abnahmeprotokoll oder kürzlich sanierten Objekten mit vollständiger Dokumentation und Gewährleistung des Verkäufers kann Phase 1 ausreichen. In allen anderen Fällen — insbesondere ab Baujahr vor 1980 — überwiegt der Nutzen fast immer die Kosten.


Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, Gebühren und Fristen können sich jedoch ändern. Für individuelle Kauf- und Investitionsentscheidungen empfehlen wir professionelle Beratung. Mit dem Rechner von Windfang können Sie die finanziellen Eckdaten Ihres Kaufvorhabens vorab modellieren.